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Zahnschäden

Die Heilbehandlung umfasst auch die durch einen Unfall notwendig gewordene zahnärztliche Behandlung.

Unterteilt nach konservierender und prothetischer Versorgung ergibt sich folgender Leistungsumfang:

  • konservierende Behandlungskosten (z. B. Füllungen) nach Bema (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit dem jeweils gültigen Punktwert,
    • prothetische Versorgungen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen) nach dem  „Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten“.

Fragen und Antworten zur zahnärztlichen Versorgung (FAQ)

Im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Versorgung entstehen oftmals Fragen zur Art, des Umfanges und der Kostenübernahme für vorgesehene / durchgeführte Maßnahmen.
Die häufigsten Fragen und Antworten hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.


Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben oder eine Beratung wünschen,
erreichen Sie uns wie folgt:

Telefon: (0511) 8707 – 177
Telefon: (0511) 8707 – 184
Telefon: (0511) 8707 – 240

Service für Zahnarztpraxen:


Wenn bei Ihnen die Behandlung eines durch einen Arbeits-/ Schulunfall verursachten Zahnschadens stattgefunden hat, können Sie uns diesen über die zahnärztliche Auskunft direkt melden. Bitte beachten Sie, dass wir sowohl die zweite als auch die dritte Seite ausgefüllt benötigen. Aus Datenschutzgründen dürfen Vordrucke die personbezogene Daten enthalten, nicht per E-Mail gesendet werden! Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie dieses auf dem üblichen Postweg an uns. Vielen Dank!


Link zum Formular (dot-Datei, 92,5KB)

Link zum Formular (pdf-Datei, 44 KB)

Link zum Flyer