Neue Unfallverhütungsvorschrift für Kindertageseinrichtungen

Mit Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift "Kindertageseinrichtungen" GUV-V S2 zum 01.04.2009 sind bei Sachkostenträgern,Kommunen und Architekten sicher einige Fragen aufgetreten, wie die Vorschrift zusammen mit der dazugehörigen Regel "Kindertageseinrichtungen" GUV-SR S2 anzuwenden ist und welche neuen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit zukünftig geachtet und eingehalten werden müssen. Die folgende pdf-Datei gibt Ihnen hierzu Erläuterungen und Hinweise und steht Ihnen zusammen mit den beiden o.g. Regelwerken als Download zur Verfügung.

Kurzinformationen über wichtige Neuerungen

Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen vom Mai 2007

Regel Kindertageseinrichtungen